Betreuungskraft

Zum 01.06.2024 möchten wir eine Stelle für zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI neu besetzen.

Für jeweils 20 Bewohner ist eine Stelle für zusätzliche Betreuung und Aktivierung zu besetzen.Die Stellen müssen mit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern besetzt werden.Die Aufgaben zur Ergänzung des Sozialdienstangebotes sind in der Leistungsbeschreibung der
Pflegekassen folgendermaßen beschrieben:

  • malen und basteln
  • handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
  • Haustiere füttern und pflegen
  • kochen und backen
  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. Wäsche falten
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewohnerurlaubsfahrten
  •  Feste und Veranstaltungen im Jahresverlauf
  • Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
  • Lesen und Vorlesen
  • Fotoalben anschauen
  • Beauty und Wellness
  • Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen
  • Präsenz, um ihnen Ängste zu nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln
    Je nach persönlicher Situation der betreffenden BewohnerInnen werden die Angebote als Einzel- oder Gruppenmaßnahme angeboten. Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Betreuungsassistenz


    Wir wünschen uns von unserer/m neuen Mitarbeiter/in folgende weitere Attribute:
  • mittleres Alter
  • gute Deutschsprachigkeit
  • musikalische Begabungen, möglichst die Kompetenz zur musikalischen Begleitung mit einem Musikinstrument
  • hauswirtschaftliche Kompetenzen, gute Koch- und Backkenntnisse
  • Führerschein und Bereitschaft einen Kleinbus zu fahren
  • gute kommunikative Fähigkeiten
  • PC-Grundkenntnisse


Die notwendige Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen wird in einer Richtlinie vom 23. November 2016 folgendermaßen beschrieben: Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen ausüben möchten, sind insbesondere:

  • eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
  • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit
  • die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation
  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von dementiellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen
  • psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen
  • Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit


Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Eine Qualifizierungsmaßnahme bestehend aus drei Modulen: Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs mit einem Gesamtumfang von 160
Unterrichtsstunden sowie einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum ist allerdings nachzuweisen. Für die Vergütung der Stelle wird von den Pflegekassen eine Stundenvergütung in Höhe von 16,64 € pro Stunde berücksichtigt.
Die Stelle wird als 75% Stelle (125,55 Monatsstunden bzw. 28,88 Wochenstunden) im Rahmen der 5,5-Tage-Woche und wechselnden Frühdienst- bzw. Spätdienstwochen ausgeschrieben. Vierzehntägig ist Wochenenddienst mit jeweils 5,50 / 6,00 Arbeitsstunden Bestandteil der Arbeitszeit.
Auf Ihre Bewerbung freut sich Herr Holger Sessinghaus.

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